Fragen zum Meister

Es wird immer wieder mal die Frage gestellt, ob man denn auch ohne einen Meistertitel im Zweiradmechanikerberuf Fahrräder reparieren darf.

 

In der deutschen Handwerksordnung ist geregelt welche Berufe bei der Anmeldung als Handwerk einem Meisterzwang unterliegen.

 

Dazu zählt auch das Zweiradmechanikerhandwerk.

 

Aber gerade heute, wo man im Internet oder bei Discountern und Baumärkten etc. Fahrräder käuflich erwerben kann, die nur vormontiert - also fahruntauglich - sind, wirkt diese Frage schon komisch.

Der Kunde bekommt hier ein in Teilen geliefertes Fahrrad und ist somit  gezwungen, selbst für einen ordnungsgemäßen und fahrtüchtigen Zustand des Rades zu sorgen.

Das dies einem Laien verständlicherweise schwerfällt, wird von diesen Anbietern und auch dem Gesetzgeber billigend in Kauf genommen.

 

Werden aber Fahrräder in einem Fachgeschäft - auch ohne einen Zweiradmechanikermeister - verkauft und auch Reparaturen angeboten, sollte man davon ausgehen, daß hier Fachleute am Werk sind.

Denn nur wer saubere und vor allem ordentliche Arbeiten abliefert und einen sicheren Zustand des Fahrrades gewährleistet, wird in diesem Metier über einen längeren Zeitraum bestehen können.

 

Somit ist auch von Fachgeschäften mit langjähriger Erfahrung, die zwar kein Handwerksbetrieb sind, sich aber im Gegensatz zu reinen Verkäufern auch mit der Technik beschäftigen, ein guter und sicherer Service zu erwarten. 

 

Darüber haben sich die Industrie- und Handelskammern in Deutschland auch ihre Gedanken gemacht und die unten aufgeführte Information herausgegeben.

 

BIKER´s CORNER ist ein Fahrradfachgeschäft welches auch Service und Reparaturen anbietet   -  aber KEIN Handwerksbetrieb.

 

 

Schwarzarbeit oder gewerbliche Tätigkeit
Stellungnahme der IHK - u.a. zur Ausübung eines Fahrrad-Reparaturbetriebes ohne einen Meistertitel.
Schwarzarbeit_oder_zulaessige_gewerblich
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